Pressemitteilung 87 vom 01.12.2017
Strafverfahren gegen Müslüm E. u. 9 andere wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (TKP/ML)
In dem Verfahren gegen 10 Angeklagte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat der 7. Strafsenat den Haftbefehl gegen den Angeklagten Mehmet Y. mit Beschluss vom 1. Dezember 2017 aufgehoben.
Mehmet Y. wurde am 15. April 2015 in der Schweiz in Auslieferungshaft genommen und am 8. März 2016 an die deutschen Behörden überstellt. Er befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Senat sah sich zur Aufhebung des Haftbefehls nunmehr veranlasst, nachdem sich der Gesundheitszustand des Angeklagten im Verlauf der vergangenen Monate erheblich verschlechtert hat. Mehmet Y. leidet nach Foltererfahrungen in türkischer Haft unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Eine noch zu Beginn des Jahres erwartete Stabilisierung seines Zustands hat sich bis zuletzt nicht eingestellt.
Der Senat ist angesichts der drohenden Gefahren für die Gesundheit des Angeklagten zu dem Schluss gelangt, dass trotz fortbestehender Haftgründe der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre.
Das Verfahren wird ungeachtet dieser Haftentscheidung am 4. Dezember 2017 fortgesetzt.
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München