Pressemitteilung 19 vom 08.02.2018
geänderte Pressemitteilung in dem Strafverfahren gegen N.A. A. sowie 4 weitere Angeklagte wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("Ahrar al-Sham")
Mit Beschluss vom 02.02.2018 hat der 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts München eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 22.08.2017 gegen die syrischen Staatsangehörigen N.A. A. (37 J.), I. S. (37 J.), A.R.W. H. (40 J), F. H. (43 J.) und B. S. (42 J.) wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 22.11.2016 Bezug genommen.
Die Hauptverhandlung findet in Sitzungssaal 1/2, im Sitzungssaalgebäude in der Stettnerstraße 10, 81549 München statt.
Das Gericht hat 29 Hauptverhandlungstermine bestimmt. Insoweit wird auf die der Sicherungsverfügung beigefügte Terminliste hingewiesen.
Der Vorsitzende des 9. Strafsenats hat am 06.02.2018 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass 40 reservierte Sitzplätze akkreditierten Medienvertretern zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherungsverfügung Bezug genommen.
Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:
Sie beginnt am 26.02.2018 um 12.00 Uhr (MEZ)
und endet am 28.02.2018 um 12.00 Uhr (MEZ).
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.
Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung
Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München