Pressemitteilung 37 vom 14.03.2018
Strafverfahren gegen Zoher J. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ("Jabhat al-Nusra" sowie "Islamischer Staat")
Mit Beschluss vom 02.03.2018 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 05.12.2017 gegen den syrischen Staatsangehörigen Zoher J. (32 Jahre) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Hinsichtlich der Einzelheiten des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 31/2017 des Generalbundesanwalts vom 12.04.2017 anlässlich der Festnahme des Zoher J. Bezug genommen.
Die Hauptverhandlung findet in Sitzungssaal B 275/II, Nymphenburger Straße 16, 80335 München statt.
Das Gericht hat 12 Hauptverhandlungstermine bestimmt. Der erste Hauptverhandlungstermin wurde auf Mittwoch, den 04.04.2018 bestimmt. Insoweit wird auf die der Sicherungsverfügung beigefügte Terminliste hingewiesen.
Der Vorsitzende des 7. Strafsenats hat am 09.03.2018 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass 10 reservierte Sitzplätze akkreditierten Medienvertretern zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherungsverfügung Bezug genommen.
Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:
Sie beginnt am 19. März 2018 um 12.00 Uhr (MEZ)
und endet am 21. März 2018 um 12.00 Uhr (MEZ).
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.
Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung
Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München