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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 66 vom 12.06.2018

Strafverfahren gegen Omaid N. wegen Verdachts eines Verbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. ("Taliban")

Mit Beschluss vom 02.03.2018 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München eine Anklage des Generalbundesanwalts vom 03.11.2017 gegen den afghanischen Staatsangehörigen Omaid N. wegen eines Verbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch, wegen Mordes sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 1/2018 des Generalbundesanwalts vom 18.01.2018 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen:

"Der Angeschuldigte schloss sich im Jahre 2013 in Afghanistan den "Taliban" an. Dort erhielt er zunächst eine Koranausbildung. Anschließend rekrutierte er gemeinsam mit den Anführern seiner örtlichen "Taliban"-Einheit neue Mitglieder für die Vereinigung und führte einen Waffentransport für sie durch. Kurze Zeit nach seinem Anschluss an die "Taliban" tötete der Angeschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern seiner Einheit einen afghanischen Polizisten. Dieser war zuvor gefangen genommen und von den Anführern der "Taliban"-Gruppe an einen Baum gefesselt worden. Der Angeschuldigte schlug gemeinsam mit anderen Gruppenmitgliedern mehrfach mit einer Holzlatte auf den Kopf des gefesselten Polizisten ein. Anschließend erhielt er von einem der Anführer seiner Gruppe ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow ausgehändigt und gab auf dessen Geheiß eine Salve auf den Gefangenen. Der Polizist verstarb entweder bereits an den Schlägen mit der Holzlatte oder aber spätestens durch die Schüsse. Anschließend sollte der Angeschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern Selbstmordattentate begehen. Dazu war er allerdings nicht bereit und floh. Mithilfe von Schleusern gelangte er über Iran, Türkei, Griechenland und die sogenannte Balkanroute nach Österreich. Im November 2013 erreichte er schließlich Deutschland."

Der Senat hat bis zum 28.05.2018 an 4 Verhandlungstagen nicht öffentlich verhandelt, da zunächst nicht auszuschließen war, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt ein Jugendlicher gewesen ist. Zwischenzeitlich hat der Senat über das Alter des Angeklagten ein Sachverständigengutachten erholt. Demzufolge war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt bereits älter als 21 Jahre. Mit Verfügung vom 28.05.2018 hat der Vorsitzende angeordnet, dass öffentlich verhandelt wird.

Die Hauptverhandlung findet in Sitzungssaal B 275/II, Nymphenburger Straße 16, 80335 München statt.
 
Das Gericht hatte 12 Hauptverhandlungstermine bestimmt. Der nunmehr achte Hauptverhandlungstermin findet am Mittwoch, den 13.06.2018 statt. Insoweit wird auf die beigefügte Terminsliste hingewiesen.

Der Vorsitzende des 7. Strafsenats hat am 02.03.2018 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese wurde durch die Änderungsverfügungen vom 26.03.2018 und vom 28.05.2018 modifiziert.
 
Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München