Pressemitteilung 76 vom 04.07.2018
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)
Der 6. Senat hat mit Beschluss vom 03.07.2018 eine Tonübertragung der Urteilsverkündung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter zugelassen. Das Oberlandesgericht München wird die Urteilsverkündung in den Presseraum A 206 übertragen.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Presseraum hat der Präsident des Oberlandesgerichts München im Rahmen seines Hausrechts insbesondere folgende Anordnungen getroffen:
1. In den Presseraum werden ausschließlich Medienvertreter vorgelassen, die sich im NSU-Verfahren akkreditiert haben.
2. Die Anzahl der zugelassenen Medienvertreter ist – aus Platzgründen – auf 70 Personen beschränkt.
3. Zugang erhalten Medienvertreter in der Reihenfolge ihres Erscheinens an der Einlasskontrolle.
4. Am Tag der Urteilsverkündung wird der Zugang zum Justizzentrum auf dem Vorplatz des Strafjustizzentrums ausgeschildert.
5. Tonaufnahmen im Arbeitsraum sind strikt untersagt. Etwaige Verstöße gegen diese Anordnung führen zum Verlust des Aufenthaltsrechts in diesem Raum.
Es wird im Übrigen ergänzend auf die für den Presseraum erlassene Hausrechtsverfügung vom 03.07.2018 Bezug genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München