Pressemitteilung 77 vom 06.07.2018
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)
Auf Veranlassung des Oberlandesgerichts München wurden im Strafjustizzentrum für den Sitzungstermin vom 11.07.2018 zwei Zonen eingerichtet, die für Interviews mit dem Pressesprecher des Gerichts, mit Vertretern der Bundesanwaltschaft, der Verteidigung und der Nebenklage genutzt werden können.
Eine Interviewzone im 2. Stock des Gebäudeteils B befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Sitzungssaal. Eine weitere Interviewzone steht auf dem Vorplatz des Strafjustizzentrums zur Verfügung. Auf den beigefügten Übersichtsplan weise ich hin.
Die Justizpressestelle wird die Urteilsverkündung mit schriftlichen Pressemitteilungen begleiten, auf die auch die Journalisten zurückgreifen können, die keinen Zugang zum Sitzungssaal oder zum Presseraum erhalten. Diese werden auf der Homepage des Oberlandesgerichts veröffentlicht. Bei Bedarf werden auch Exemplare der Pressemitteilung ausgehändigt.
Für mündliche Auskünfte und Erläuterungen – insbesondere in den Sitzungspausen – können sich Medienvertreter an die 4 anwesenden Pressesprecher wenden.
Nach Verlesung des Urteilstenors wird ein Pressesprecher für Fernseh- und Radiointerviews in der Interviewzone im 2. Stock zur Verfügung stehen. Es ist zudem beabsichtigt, auch außerhalb von Sitzungsunterbrechungen in Interviews über den Verlauf der Urteilsbegründung zu informieren.
Termine für Einzelinterviews können auch bei drei Mitarbeiterinnen der Pressestelle vereinbart werden. Diese können im Bereich der beiden Interviewzonen und im Presseraum persönlich kontaktiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München