Pressemitteilung 89 vom 13.08.2018
Ermittlungsverfahren gegen Rupert St. wegen Verdachts des Betrugs u.a. ("AUDI")
In dem Ermittlungsverfahren gegen Rupert St. wegen Verdachts des Betrugs u.a. hat die 6. Strafkammer des Landgerichts München I die Beschwerde des Beschuldigten St. gegen den Haftbefehl verworfen. Zugleich wurde der Antrag auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls abgelehnt.
Die Kammer geht in ihrer Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht. Er habe trotz Kenntnis der Manipulationen oder in bewusstem Verschließen vor den Manipulationen zugelassen, dass die betroffenen Motoren weiter zum Einsatz kommen und in den Verkauf gelangen würden. Die Kammer macht zudem deutlich, dass auch der Haftgrund der Verdunklungsgefahr fortbesteht. Die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft wurde daher abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Haussmann
Richterin am Oberlandesgericht
stellv. Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München