Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 18 vom 30.03.2020

Ausbildung von Rechtsreferendaren in Zeiten der Coronaviruspandemie

Das Oberlandesgericht München setzt bayernweit die Ausbildung von Rechtsreferendaren trotz der in Bayern bestehenden Ausgangsbeschränkungen fort. Die Ausbildung von Volljuristen ist auch in Zeiten der Coronaviruspandemie unverzichtbar. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Personalbedarf der Gerichte, der Behörden, der Anwaltschaft und der freien Wirtschaft in Zukunft gedeckt werden kann. Alle Hochschulabsolventen, die ihre juristische Ausbildung in Bayern fortsetzen wollen, sollen auch weiterhin die bestmögliche Ausbildung erhalten und auch sicher sein, dass diese fortgesetzt wird.

 
Das Oberlandesgericht München hat deswegen organisatorische Maßnahmen ergriffen, um mit der Ausbildung des nächsten Jahrgangs – wie geplant am 01.04.2020 – beginnen zu können.

 
Die neuen Referendare werden wie üblich durch das Oberlandesgericht zum 01.04.2020 eingestellt. Voraussichtlich bis zum 19. April bzw. bis zum Aufheben der Ausgangsbeschränkungen wird wegen der von der Coronaviruspandemie ausgehenden Gefahren auf jeglichen Präsenzunterricht verzichtet. Der Unterricht wird bis auf Weiteres über digitale Kommunikationswege erfolgen. Der persönliche Kontakt zwischen Ausbildungsleitern und Referendaren soll im Rahmen von Videokonferenzen ermöglicht werden.

 
Aber auch die bestehende Ausbildung wird soweit möglich fortgesetzt. Bereits eingestellte Referendare erhalten ihre Ausbildung bis zur Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen durch digitale Kommunikationswege, um sie auf ihr Zweites Juristisches Staatsexamen wirksam vorzubereiten.

 
Das Oberlandesgericht München ist zuversichtlich, allen Referendaren in Bayern eine Ausbildung zu ermöglichen, die den hohen bayerischen Qualitätsstandards entspricht.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München