Pressemitteilung 33 vom 03.07.2020
Strafverfahren gegen Rupert S. u.a. („AUDI“)
In dem Strafverfahren gegen Rupert S. u. 3 a. wegen Verdacht des Betrugs u.a. hat der Vorsitzende der 5. große Wirtschaftskammer des Landgerichts München II mit Verfügung vom 02.07.2020 insgesamt 181 Haupt-verhandlungstermine bestimmt.
Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, den 30.09.2020 um 9.30 Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal in der Stettnerstraße 10 in München statt. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgemacht.In dem oben genannten Verfahren hat der Vorsitzende der 5. Strafkammer am 02.07.2020 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/ Sitzplätze reserviert sind. Infolge der Coronapandemie wird es in den jeweiligen Sitzungssälen nur wenige Plätze geben, die für Medienvertreter reserviert werden können. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt werden.
Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzu-führenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherheits-verfügung Bezug genommen. Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:
Sie beginnt am Montag, 27.07.2020 um 12.00 Uhr (MESZ) und endet am Mittwoch, 29.07.2020 um 12.00 Uhr (MESZ).
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen. Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung
Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherheitsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungs-verfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München