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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 35 vom 28.07.2020

Strafverfahren gegen Müslüm E. und 9 andere wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (TKP/ML)

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgericht München unter dem Vorsitz von Dr. Dauster hat heute den Hauptangeklagten wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die 9 Mitangeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Gegen den Hauptangeklagten verhängte das Gericht 6 Jahre 6 Monate Freiheitsstrafe, gegen neun weitere Angeklagte Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren 9 Monaten und 5 Jahren.

Die zehn Angeklagten sind Mitglieder der „Kommunistischen Partei der Türkei / marxistisch-leninistisch“ (TKP/ML). Zur Überzeugung des Senats ist die TKP/ML darauf ausgerichtet, das politische System in der Türkei mittels „bewaffneten Kampfes“ zu stürzen, um eine „Diktatur des Proletariats“ und schließlich eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten. Zum Aktionsspektrum der Vereinigung gehörten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch mit Tötungsvorsatz geführte Angriffe gegen Repräsentanten des Staates und sog. „Kollaborateure“. Der Senatsvorsitzende verwies in seiner Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang darauf, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in den Jahren 2004 bis 2015 durch Anschläge der TKP/ML mindestens sechs Menschen getötet wurden.

Der Senatsvorsitzende führte in seiner Urteilsbegründung weiter aus, dass die Angeklagten an den Anschlägen der Vereinigung selbst zwar nicht beteiligt waren. Nach den Feststellungen des Senats förderten Sie aber die Zwecke der Vereinigung in Kenntnis ihrer terroristischen Ausrichtung durch Betätigung in verschiedenen Gremien.

Der Senat sieht es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte seit Ende 2002 bis zu seiner Festnahme im April 2015 dem Zentralkomitee der Vereinigung angehört hat, das zwischen den Parteikonferenzen für alle wesentlichen Entscheidungen zuständig gewesen ist. Zur Überzeugung des Senats war der Hauptangeklagte ferner als Sekretär des für Mittel- und Westeuropa zuständigen Gebietskomitees tätig, das die Aktivitäten der Vereinigung in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, England, Holland und Belgien koordiniert hat. Jenem Komitee gehörten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme spätestens seit Juni 2012 auch die übrigen Angeklagten an.

Zur Überzeugung des Senats war Aufgabe des Gebietskomitees unter anderem Spendengelder zu sammeln, um die Fortführung des Guerillakampfes in der Türkei zu ermöglichen. Die Urteilsbegründung dauert derzeit noch an.


Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München