Pressemitteilung 41 vom 18.08.2020
Strafverfahren gegen Mehmet Emin O. wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a.
Mit Beschluss vom 14.08.2020 hat der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München die beiden Anklagen der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) vom 26.05.2020 und vom 30.06.2020 gegen Mehmet Emin O. wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
In der Anklageschrift vom 26.05.2020 wird dem Angeklagten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gem. §§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB angelastet. Er soll im Zeitraum von ca. Anfang August 2017 bis ca. Mitte Juni 2019 im Rahmen der Organisation „Arbeiterpartei Kurdistans“ („Partiya Karkeren Kurdistan“, kurz: PKK) verschiedene Kaderfunktionen wahrgenommen haben. Dabei soll er von Anfang August 2017 bis Anfang August 2018 PKK-Gebietsverantwortlicher für das Gebiet („Bölge“) München/Südbayern und von ca. Anfang Mai 2018 bis Anfang August 2018 auch kommissarischer PKK-Regionsverantwortlicher für die Region („Eyalet“) Bayern gewesen sein. Danach soll er bis Anfang Juni 2019 PKK-Gebietsverantwortlicher für das Gebiet Kassel gewesen sein. Zu seinen Aufgaben sollen insbesondere die Sammlung und Weiterleitung von Spenden, die Organisation von Veranstaltungen, die Wahrnehmung der von der PKK vorgesehenen Kaderfunktionen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs sowie Propaganda für die PKK gehört haben.
Die PKK wurde durch Verfügung des Bundesministers des Inneren vom 22. November 1993 mit einem Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG belegt.
In der weiteren Anklageschrift vom 30.06.2020 werden dem Angeklagten 5 tatmehrheitliche Fälle der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Gefangenenbefreiung, Nötigung und 2 tateinheitlichen Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, in weiteren Fällen in Tateinheit mit öffentlicher Aufforderung zu Straftaten bzw. einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz bzw. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angelastet, die er in seiner Eigenschaft als PKK-Gebietsverantwortlicher für das Gebiet Kassel im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen in Kassel im Zeitraum von Oktober 2018 bis März 2019 begangen haben soll.
Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit 13.08.2019 in Untersuchungshaft aufgrund des Haftbefehls des Oberlandesgerichts München vom 15.07.2019.
Der Vorsitzende des 8. Strafsenats des Oberlandesgerichts München hat am 14.08.2020 Termin zur Hauptverhandlung bestimmt auf:
Freitag, 04. September 2020
Donnerstag, 17. September 2020
Freitag, 18. September 2020
Mittwoch, 23. September 2020
Donnerstag, 24. September 2020
Freitag, 09. Oktober 2020
Donnerstag, 15. Oktober 2020
Freitag, 16. Oktober 2020
Donnerstag, 22. Oktober 2020
Freitag, 30. Oktober 2020
Freitag, 13. November 2020
Freitag, 20. November 2020
Freitag, 27. November 2020
Freitag, 04. Dezember 2020
Freitag, 18. Dezember 2020
Die Hauptverhandlung beginnt um 09:30 Uhr im Sitzungssaal B 277 / II in der Nymphenburgerstr. 16 im Strafjustizgebäude München.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Haussmann
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München