Pressemitteilung 44 vom 25.09.2020
Strafverfahren gegen Rupert S. u. a. („AUDI“)
Im oben genannten Verfahren sind wegen der erhöhten Infektionszahlen in München folgende organisatorischen Maßnahmen für die am 30. September 2020 beginnende Hauptverhandlung getroffen worden:
1. Das Oberlandesgericht München hat zur Erarbeitung von Hygienekonzepten beim Institut für Rechtsmedizin München ein Gutachten eingeholt, in welchem ein Virologe des Pettenkofer-Instituts und ein Rechtsmediziner Handlungsempfehlungen formuliert haben.
Die Sitzungssaalöffentlichkeit wurde auf der Grundlage des erholten Gutachtens wegen der einzuhaltenden Abstandsregeln und der zu erwartenden Aerosolbelastung auf 20 Personen begrenzt. Damit können im Sitzungssaal in der Stettnerstraße für Medienschaffende 10 Plätze reserviert werden.
2. Mit Beschluss vom 22. September 2020 hat die Große Wirtschaftskammer des Landgerichts München II die Übertragung des Verfahrens in Arbeitsräume für Medienschaffende zugelassen. Auf den Beschluss in der Anlage wird Bezug genommen.
Der Präsident des Oberlandesgerichts München hat einen Arbeitsraum im Sitzungssaalgebäude in der Stettnerstraße 10 einrichten lassen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurde die Anzahl der für diesen Raum zugelassenen Journalisten auf 4 Personen beschränkt. Das Nähere regelt das angefügte Hygienekonzept, auf das Bezug genommen wird.
Der Präsident des Oberlandesgerichts München hat ferner den Sitzungssaal A 206 im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 zum Arbeitsraum bestimmt. Auch für diesen Raum wurde ein Hygienekonzept erstellt, das in der Anlage angefügt ist. Der Raum ist für 14 Medienschaffende zugelassen.
3. Mit Verfügung vom 24. September 2020 hat der Vorsitzende der Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts München II angesichts des verschärften Infektionsgeschehens seine Anordnungen zur Sicherung des Verfahrens wie folgt weiter präzisiert:
Es werden 10 Sitzplätze für Medienvertreter im Sitzungssaal reserviert. Um die wenigen zur Verfügung stehenden Plätze möglichst vielen verschiedenen Medien zugänglich zu machen, wird vor Beginn der Hautverhandlung jeweils nur ein Journalist eines akkreditierten Medienunternehmens auf einen der 10 reservierten Plätze im Sitzungssaal vorgelassen. Auf die ergänzende Verfügung des Vorsitzenden vom 24. September 2020 wir Bezug genommen.
Der Präsident des Oberlandesgerichts München hat zudem verfügt, dass der Zugang in die beiden Medienräume in erster Linie jeweils einem akkreditierten Journalisten eines Mediums ermöglicht wird, das nicht im Sitzungssaal vertreten ist. Auf die anliegenden Hausordnungsverfügungen wird Bezug genommen.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der aktuellen Infektionslage in München weiteren Besuchern der Zutritt schon am Eingang zum Sitzungssaalgebäude verwehrt werden kann, sollte die Maximalzahl der im Sitzungssaal befindlichen Personen erreicht sein. Diesen Personen steht es frei, vor dem Gebäude zu warten, bis ein Zuschauer- bzw. Presseplatz im Saal frei wird und anschließend dieser Platz eingenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München
- Hausordnung und Hausrecht im Arbeitsraum A 206 Strafjustizzentrum Audi Verfahren
- Hausordnung und Hausrecht Im Arbeitsraum G 012 Stettnerstraße München Audi Verfahren
- Hygienekonzept Presseräume des Oberlandesgerichts München
- Hygienekonzept Sitzungssaalgebäude Stettnerstraße München
- Sicherungsverfügung 24.09.2020