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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 46 vom 01.10.2020

Strafverfahren gegen Marwan El K. und 5 weitere Angeklagte („Automatensprenger“)

In dem Verfahren gegen Marwan El K. und 5 weitere Angeklagte wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion u.a. hat die 12. Strafkammer des Landgerichts München I am 30.09.2020 das Urteil gesprochen.

Der Angeklagte Marwan El K. wurde wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und schweren Bandendiebstahls verurteilt. Die Angeklagten Yasmina A. und Farid B. wurden unter anderem wegen Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und schweren Bandendiebstahls schuldig gesprochen. Die 12. Strafkammer verhängte gegen den Angeklagten Marwan El K. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren 6 Monaten, gegen die Angeklagte Yasmina A. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren 8 Monaten und gegen den Angeklagten Farid B. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren.

Die 3 Mitangeklagten wurden unter anderem wegen Beihilfe zur versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig gesprochen. Die Kammer verhängte gegen den Angeklagten Oruc G. eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren, gegen den Angeklagten Refik T. eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr 8 Monaten und gegen den Angeklagten Abdelmalek H. eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten.   

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten – mit Ausnahme der Angeklagten Refik T. und Abdelmalek H. – als Mitglied einer Bande an Automatensprengungen bzw. versuchten Automatensprengungen beteiligt waren. Ziel der Bande war es, an die Bargeldbestände der gesprengten Automaten zu gelangen. Zur Überzeugung der Kammer hat sich der Hauptangeklagte an insgesamt 6 Automatensprengungen bzw. Sprengungsversuchen vorwiegend im Raum München und Umgebung sowie in Germering beteiligt.  Die Gesamtbeute lag bei 524.000 €.


Die Kammer berücksichtigte bei den drei Hauptangeklagten ihr konspiratives Verhalten und den hohen Organisationsgrad, der bei der Ausführung der Taten erkennbar geworden ist. Bei dem Angeklagten Marwan El K. wurde strafschärfend gewürdigt, dass er bei seiner Flucht ein äußerst rücksichtsloses Verhalten an den Tag legte und dabei 3 Beamte des Sondereinsatzkommandos verletzte sowie 5 Polizeifahrzeuge stark beschädigte. Bei den zu kurzen Vollzugsstrafen verurteilten Mittätern konnte jeweils ein von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis mildernd berücksichtigt werden.

 
Drei Angeklagte haben das Urteil angenommen. Dieses ist nach Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft München I rechtskräftig. Den drei übrigen Angeklagten steht das Rechtsmittel der Revision zum BGH offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München