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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 2 vom 11.01.2021

Strafverfahren gegen Dr. Mark S. und andere wegen des Verdachtes des verbotenen Eigenblutdopings

In dem Strafverfahren gegen Dr. Mark S. u. 4 weitere Angeklagte wird die 2. Strafkammer des Landgerichts München II am Freitag, den 15.01.2021 ab 11:00 Uhr das Urteil verkünden. Für die Urteilsverkündung ist mit einem großen medialen Interesse zu rechnen.

Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können im Sitzungssaal A 101 auch am Tag der Urteilsverkündung nur 6 Sitzplätze für akkreditierte Pressevertreter und 7 Sitzplätze für Zuschauer vergeben werden.

Die 2. Strafkammer hat mit Beschluss vom 07.01.2021 zugelassen, dass die Urteilsverkündung - akustisch - in einen Arbeitsraum für Medienvertreter übertragen wird. Zum Arbeitsraum für Medienvertreter wurde – wie auch zu Beginn des Verfahrens – der Sitzungssaal A 206 bestimmt. Nach dem aktuellen Hygienekonzept erhalten dort maximal 14 Medienvertreter Zutritt.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München hat bestimmt, dass ein Zutritts- und Aufenthaltsrecht für den Arbeitsraum Medienvertreter erhalten, die in dem Verfahren akkreditiert sind. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge, in der die Medienvertreter am Sitzungssaal eintreffen und Berechtigungskarten erhalten.

Zugelassen sind zudem Journalisten, die sich nicht akkreditiert haben, sofern bei Sitzungsbeginn noch Plätze verfügbar sind.

Auf die anliegende Hausrechtsverfügung des Präsidenten des Oberlandes-gerichts wird Bezug genommen.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München