Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 3 vom 04.02.2021

Strafverfahren gegen Muharrem D.wegen des Verdachts versuchten Mordes (Anschlagsserie von Waldkraiburg)

Mit Beschluss vom 02.02.2021 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München die Anklage des Generalbundesanwalts vom 07.12.2021 gegen Muharrem D. (26) wegen des Verdachts des versuchten Mordes u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 51/2020 des Generalbundesanwalts vom 21.12.2020 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen.

Das Gericht hat 43 Hauptverhandlungstermine vorgesehen. Die Hauptverhandlung beginnt am

Dienstag 02.03.2021, 9.15 Uhr.

Weitere Fortsetzungstermine sind vorgesehen für:

Dienstag 09.03.2021
Donnerstag 11.03.2021
Montag 15.03.2021
Freitag 19.03.2021
Montag 22.03.2021
Donnerstag 25.03.2021
Freitag 26.03.2021

Donnerstag 15.04.2021
Freitag 16.04.2021
Freitag 23.04.2021
Montag 26.04.2021
Donnerstag 29.04.2021
Freitag 30.04.2021

Montag 03.05.2021
Donnerstag 06.05.2021
Freitag 07.05.2021
Montag 31.05.2021

Dienstag 01.06.2021
Mittwoch 02.06.2021
Montag 07.06.2021
Donnerstag 10.06.2021
Freitag 11.06.2021
Montag 14.06.2021
Donnerstag 17.06.2021
Freitag 18.06.2021
Montag 21.06.2021
Donnerstag 24.06.2021

Montag 05.07.2021
Donnerstag 08.07.2021
Freitag 09.07.2021
Montag 12.07.2021
Donnerstag 15.07.2021
Freitag 16.07.2021
Montag 19.07.2021
Donnerstag 22.07.2021
Freitag 23.07.2021
Montag 26.07.2021
Donnerstag 29.07.2021
Freitag 30.07.2021

Montag 23.08.2021
Donnerstag 26.08.2021
Freitag 27.08.2021
Dienstag 31.08.2021

Die Hauptverhandlung beginnt jeweils um 9.15 Uhr im Sitzungssaal A 101 in der Nymphenburger Straße 16 im Strafjustizzentrum München.

Der Vorsitzende des 6. Strafsenats hat am 02.02.2021 anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass 6 reservierte Sitzplätze akkreditierten Medienvertretern zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird auf die anliegende Sicherungsverfügung Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:

Diese beginnt am
Montag, den 08.02.2021 um 12.00 Uhr (MEZ)
und endet am
Mittwoch, den 10.02.2020 um 12.00 Uhr (MEZ).

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse

https://formularserver.bayern.de/akkreditierung

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an sämtlichen Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München