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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 34 vom 04.07.2022

Strafverfahren gegen Victor B. wegen des Verdachts des Mordes u.a.

Mit Urteil vom 23.03.2021 hatte das Landgericht München I – 1. Große Strafkammer als Schwurgericht – den Angeklagten Victor B. wegen Mordes und versuchten Mordes in vier Fällen sowie weiterer Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Gegenstand des Verfahrens war eine Fluchtfahrt in der Nacht des 15. November 2019 gegen 23:20 Uhr im Münchener Stadtgebiet, mit der der Angeklagte, der zuvor Kokain konsumiert hatte und wegen eines Drogendelikts unter offener Bewährung stand, versuchte, sich einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen, um einen Widerruf seiner Strafaussetzung und eine erneute Haftzeit zu vermeiden.  

Auf seiner Flucht fuhr er entgegen der Fahrtrichtung auf der Fürstenrieder Straße in München mit einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h. Der Angeklagte erfasste dabei einen Jugendlichen, der gerade die Straße überquerte. Infolge der Wucht des Aufpralls verstarb der Jugendliche noch am Tatort an schwersten Schädelverletzungen. Eine Begleiterin des Jugendlichen wurde ebenfalls erheblich verletzt. Weitere Fahrzeuge konnten dem Angeklagten jeweils in letzter Sekunde ausweichen.

Das Schwurgericht stellte fest, dass der Angeklagte mit Tötungsvorsatz hinsichtlich der beiden Jugendlichen und drei Insassen der ihm entgegenkommenden Fahrzeuge handelte. Die Kammer sah zudem sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 23.06.2022 verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Stellvertretender Pressesprecher