Pressemitteilung 59 vom 09.12.2022
Strafverfahren gegen Dr. Markus B. u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
Aus gegebenem Anlass weist die Pressestelle nachdrücklich auf die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden vom 15.11.2022, Ziffer V. 5 hin:
„Während sämtlicher Sitzungen sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt“
In dem ersten Hauptverhandlungstermin in dieser Sache am 08.12.2022 hat ein Mitarbeiter eines Nachrichtenmagazins diese Anordnung verletzt und angefertigte Lichtbilder eines der Angeklagten auch nach eigenen Angaben verbreitet.
Der Vorsitzende hat sich in diesem Verfahren für eine vergleichsweise großzügige Zulassung von elektronischen Geräten entschieden. Sollte es erneut zu derartigen Verstößen von Medienvertretern kommen, wird die Pressestelle des Oberlandesgerichts München eine Änderung der Sicherheitsverfügung empfehlen, die bis zu einem Ausschluss des Mitführens von Mobiltelefonen, Tablets und Computern gehen könnte. Bleistift und Papier blieben erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Leiter
der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München