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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 6 vom 14.02.2022

Strafverfahren gegen Andreas W. wegen des Verdachts des Mordes


Das Schwurgericht des Landgerichts München II hat heute den Angeklagten Andreas W. (68) wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt.  

Nach den Feststellungen der Kammer lebte der Angeklagte mit seiner Ehefrau, dem späteren Opfer, in einer gemeinsamen Wohnung im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Angeklagte war sehr verärgert darüber, dass seine Ehefrau im Verlauf ihrer Ehe immer wieder ihre Unzufriedenheit über die bestehenden Wohnverhältnissen äußerte. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte das Ehepaar auf Betreiben der Ehefrau bereits zehnmal die Wohnung gewechselt. Auch die zuletzt angemietete Wohnung entsprach nicht ihren Vorstellungen, weshalb sie einen erneuten Umzug wünschte.

Als der Angeklagte am Tattag, den 05.02.2021 seine Ehefrau weckte, um sich über den Umzugswunsch auszutauschen, reagierte diese nach den Urteilsfeststellungen barsch abweisend. Der Angeklagte fühlte sich deswegen enttäuscht und geriet in Zorn.

Zur Überzeugung der sachverständig beratenen Kammer würgte der Angeklagte daraufhin seine Ehefrau aufgrund eines spontan gefassten Tötungsvorsatzes über Minuten hinweg, bis diese schließlich erstickte. Im Anschluss zog er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme seiner bereits toten Ehefrau zwei Plastiktüten über den Kopf und verschnürte diese am Hals. 

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des Angeklagten sein Geständnis sowie ein nach der Tat verübter Suizidversuch gewertet, der zur Überzeugung des Gerichts Ausdruck von Reue war. Strafmildernd wirkte sich zudem aus, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte die Tat spontan verübt hat. Berücksichtigt wurde schließlich der Umstand, dass der Angeklagte gegenüber den Hinterbliebenen auf das Erbe verzichtet hat.

Strafschärfend wertete die Kammer, dass zumindest die objektiven Voraussetzungen einer heimtückischen Begehungsweise vorlagen und dass der Angeklagte bei der Tatausführung einen unbedingten Vernichtungswillen zeigte. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München