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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 8 vom 24.02.2022

Strafverfahren gegen Srecko S. (62) wegen des Verdachts des Mordes

Das Schwurgericht des Landgerichts München I (2. Große Strafkammer) hat am 24.02.2022 den Angeklagten Srecko S. wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Dem Angeklagten lag zur Last, im Sommer 2015 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft München I hatte den Sachverhalt nach umfangreichen Ermittlungen als Mord eingeordnet und am 17.06.2020 Anklage erhoben. Der Angeklagte hatte angegeben, dass die Geschädigte sich selbst erschossen habe.

Das Schwurgericht konnte sich nach einer über einjährigen Hauptverhandlung nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Geschädigte getötet hat.

Die Kammer hatte erhebliche Zweifel an der Einlassung des Angeklagten und auch an den Angaben der ihn entlastenden Zeugen, sah sich allerdings außerstande, mit der nötigen Sicherheit einen Geschehensablauf festzustellen, wie die Geschädigte konkret zu Tode gekommen sein könnte. Das Schwurgericht entschied daher insoweit nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten allerdings wegen des unerlaubten Besitzes der Tatwaffe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, Revision einzulegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Stellvertretender Pressesprecher