Pressemitteilung 26 vom 03.05.2023
Strafverfahren gegen Rupert S. u.a. ("Audi") wegen des Verdachts des Betrugs
Am heutigen 166. Hauptverhandlungstag hat auch der dritte Angeklagte Rupert S. ein Geständnis angekündigt. Nach den Angeklagten Zaccheo P. und Wolfgang H. hat der Angeklagte Rupert S. auf die Anregung des Gerichts reagiert, im Rahmen einer Verfahrensabsprache ein vollumfängliches Geständnis abzugeben und hat dem Verständigungsvorschlag zugestimmt. Das Gericht hat im Gegenzug zugesichert, für den Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen 1 ½ Jahren und 2 Jahren zu verhängen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Rupert S. soll zudem eine Geldauflage in Höhe von 1,1 Mio. € an gemeinnützige Einrichtungen bzw. die Staatskasse leisten. Die Bewährungszeit soll drei Jahre betragen. Die Staatsanwaltschaft hat sich mit diesem Vorschlag des Gerichts ebenfalls einverstanden erklärt.
Die Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Stefan Weickert hat daher heute – wie zuvor schon für den Angeklagten Zaccheo P. – festgestellt, dass eine Verständigung zustande gekommen ist. Bei dem Angeklagten Wolfgang H. hatte die Staatsanwaltschaft dagegen dem Vorschlag nicht zugestimmt, so dass es insoweit nicht zu einer Verständigung gekommen ist.
Die Verteidiger des Angeklagten Rupert S. kündigten an, das Geständnis voraussichtlich am übernächsten Hauptverhandlungstag vom 16.05.2023 zu erklären. Die Beweisaufnahme wird in der Zwischenzeit fortgesetzt, insbesondere erwartet die Kammer noch den Eingang weiterer Unterlagen aus dem Ausland.
Vor diesem Hintergrund ist mit einem Abschluss des Verfahrens voraussichtlich im Juni 2023 zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Dr. Alexander Strafner
Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht