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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 35 vom 19.06.2023

Landgericht München I: Strafverfahren gegen Alfons S. wegen Steuerhinterziehung („Ingwer“)

Das Urteil des Landgerichts München I vom 27.10.2022 ist im Schuldspruch und im Strafausspruch rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Juni 2023 – Gz. 1 StR 53/23 – die Revision des Angeklagten insoweit verworfen.

Hinsichtlich der Nebenentscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und zu erneuten Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Auf die Presseerklärung des Bundesgerichtshof vom heutigem Tag wird verwiesen: Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen - Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung überwiegend rechtskräftig.

Für die Vollstreckung des nunmehr rechtskräftigen Teils des Urteils ist die Staatsanwaltschaft München I zuständig.

 

Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Pressestelle für Strafsachen