Pressemitteilung 36 vom 22.06.2023
Strafverfahren gegen Rupert S. u.a. („Audi“) wegen des Verdachts des Betrugs
Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts München II hat mit Verfügung vom 21.06.2023 die Sicherheitsverfügung vom 02.07.2020 für die anstehende Urteilsverkündung angepasst.
Für den Tag der Urteilsverkündung ist Journalisten die Nutzung von mobilen Endgeräten, Tablets und Notebooks im Sitzungssaal auch im Online-Betrieb gestattet. Für die Einzelheiten wird auf die anliegende Verfügung Bezug genommen.
Der Termin mit der Urteilsverkündung wird im Sitzungssaalgebäude in der Stettnerstraße 10 in München abgehalten.
Bettina Kaestner
Richterin am Oberlandesgericht
Pressestelle für Strafsachen