Pressemitteilung 41 vom 03.07.2023
Strafverfahren gegen Jennifer W. wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit u.a.
Das Oberlandesgericht München – 8. Strafsenat – hatte die Angeklagte Jennifer W. mit Urteil vom 25.10.2021 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Auf die Revision des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs diese Entscheidung mit Urteil vom 09.03.2023 im Rechtsfolgenausspruch weitgehend aufgehoben und die Revision der Angeklagten durch Beschluss verworfen.
Für die neue Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung ist der 9. Strafsenat des Oberlandesgerichts München zuständig.
Die Vorsitzende hat folgende Termine zur Hauptverhandlung im Strafjustizzentrum München, Nymphenburger Straße 16, 80335 München, Sitzungssaal B 275 bestimmt:
Mittwoch, den 19. Juli 2023,
Donnerstag, den 20. Juli 2023,
Dienstag, den 25. Juli 2023,
Dienstag, den 01. August 2023,
Donnerstag, den 03. August 2023,
Montag, den 21. August 2023,
Dienstag, den 22. August 2023,
Dienstag, den 29. August 2023.
Die Sitzung beginnt jeweils um 9:30 Uhr.
Eine gesonderte Sicherheitsverfügung wird zeitnah ergehen. Es wird kein Akkreditierungsverfahren für interessierte Pressevertreter durchgeführt.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht