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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 48 vom 03.08.2023

Landgericht München I: Strafverfahren gegen Dr. Markus B. u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. („Wirecard“)

Mit dem Abschluss des Verhandlungstags am 03.08.2023 geht das sog. Wirecard-Verfahren in eine kurze Sommerpause. 

Seit Hauptverhandlungsbeginn am 08.12.2022 hat die 4. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Markus Födisch in acht Monaten an nunmehr 58 Tagen verhandelt. Nach umfangreichen Einlassungen von zwei der drei Angeklagten wurden in der laufenden Hauptverhandlung bislang rund 42 Zeugen vernommen. 

Ein bereits zu Beginn der Hauptverhandlung von der Verteidigung der Angeklagten Dr. Markus B. und Stephan v. E. gestellter Antrag auf Aussetzung der  Hauptverhandlung wurde von der Kammer abgelehnt. 

Die Beweisaufnahme wird seitdem planmäßig durchgeführt. Zu Verzögerungen im Ablauf der Hauptverhandlung ist es bislang nicht gekommen. 

Am letzten Hauptverhandlungstag vor der angekündigten Sommerpause hat es die Kammer auf eine Gegenvorstellung der Verteidigung hin erneut abgelehnt, das Verfahren auszusetzen. Die Verteidigung des Angeklagten Dr.  Markus B. hat heute erneut einen Aussetzungsantrag gestellt und zudem beantragt, den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben. Hierüber wird das Gericht nach Anhörung der Staatsanwaltschaft entscheiden. 

Die Hauptverhandlung wird am 30.08.2023 mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Weitere Termine sind bereits bis ins Jahr 2024 bestimmt. 

Die Pressestelle wird auch weiterhin alle interessierten Berichterstatter wöchentlich über das Programm der Beweisaufnahme informieren. 


Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht