Pressemitteilung 58 vom 17.10.2023
Strafverfahren gegen Caner G. wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung u.a.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München II hat den Angeklagten am Freitag, den 13.10.2023 wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Bott hatte der 39jährige Angeklagte sich mit der späteren Geschädigten mehrmals zum Ausleben sexueller Phantasien in Gestalt von sog. „Rapegames“ verabredet, bei denen im Rahmen von Rollenspielen gemeinsam ein „Vergewaltigungsszenario“ ausgearbeitet und dann auch – einvernehmlich – umgesetzt wurde. Der Angeklagte und die spätere Geschädigte vereinbarten dabei ein sog. Sicherheitswort („Safeword“), das zur sofortigen Beendigung aller Handlungen führte. Bei der Umsetzung eines solchen Rollenspiels am Tattag äußerte die Geschädigte das „Safeword“, woraufhin der Angeklagte zunächst von weiteren Handlungen absah. Anschließend fesselte er die Geschädigte aber erneut, woraufhin diese das „Safeword“ aussprach. Der Angeklagte überging dies aber nun, schlug die Geschädigte unter anderem mit einer Peitsche und vergewaltigte sie.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass der Angeklagte die Tat vollumfänglich eingeräumt hatte. Zudem zahlte er der Geschädigten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld. Zu seinen Lasten berücksichtigte die Strafkammer, dass der Angeklagte bei der Tatbegehung ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren 8 Monaten beantragt, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Wie der Vorsitzende Richter Thomas Bott ausführte, sei eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich (bis 2 Jahre) angesichts der konkreten Tatumstände nicht mehr vertretbar gewesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab dem 13.10.2023 eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht