Pressemitteilung 62 vom 03.11.2023
Landgericht München I Strafverfahren gegen Steven J. (34) und Vanessa S. (30) wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs
Die 10. Große Strafkammer hat die beiden Angeklagten heute wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 10 teilweise mittäterschaftlich begangenen Fällen zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren 8 Monaten sowie 4 Jahren 9 Monate (Steven J.) und zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 8 Monaten (Vanessa S.) verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die beiden Angeklagten den Geschädigten von Januar 2018 bis September 2021 mit immer wieder neuen frei erfundenen Geschichten überredet, ihnen rund 669.000 € zu übergeben. So spiegelte die Angeklagte Vanessa A. dem Geschädigten unter anderem vor, dass sich Steven J. im Ausland in Haft befinde und hohe Geldbeträge erforderlich seien, um ihn dort auszulösen. Die Angeklagten hätten die Geschichte raffiniert fortgesponnen. Der Geschädigte habe jeweils darauf vertraut und den Angeklagten und ihren Helfern zu insgesamt 14 Anlässen größere Bargeldsummen übergeben. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 598.500 € an.
Die Angeklagten hatten den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.
Bei der Strafzumessung würdigte die Kammer unter dem Vorsitz von Nikolaus Lantz insbesondere, dass sich die Angeklagten um eine zumindest teilweise Schadenswiedergutmachung bemüht und rund 30.000 € an den Geschädigten zurückgezahlt hätten. Zu Lasten des Angeklagten Steven J. wirkten sich vor allem dessen Vorstrafen, unter anderem eine offene und einschlägige Bewährung ebenso aus wie die enorme Schadenshöhe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht