Pressemitteilung 63 vom 06.11.2023
Warnung vor Betrugsversuch – „Falsche Staatsanwälte“
Gemeinsame Pressemitteilung
Bei den Pressestellen wurde am heutigen Tag bekannt, dass es zu Anrufen bei Privatpersonen gekommen ist, bei denen der Gesprächspartner angab, im Namen der Staatsanwaltschaft München I Zahlungen einzufordern, ansonsten würde Haftbefehl gegen den Angerufenen ergehen. Durch technische Manipulation erreichten die Täter, dass tatsächlich die Rufnummer des Landgerichts München I (089/5597-03) auf dem Display erscheint.
Bei diesen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche nach dem Tatbild der sog „falschen Polizeibeamten“. Der Inhalt der Gespräche kann dabei von Anruf zu Anruf variieren, auch die auf dem Display erscheinende Telefonnummer.
Wir stellen daher klar: Die Staatsanwaltschaft München I verlangt am Telefon keine Zahlungen, insbesondere nicht ohne vorangegangenen Schriftverkehr.
Weitere Hinweise zum Umgang mit verdächtigen Anrufen finden Sie auf der Homepage des Polizeipräsidiums München unter
https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/039355/index.html
Anne Leiding
Pressesprecherin
der Staatsanwaltschaft München I
Oberstaatsanwältin
Dr. Laurent
Lafleur
Leiter der
Pressestelle für Strafsachen
Richter am
Oberlandesgericht