Pressemitteilung 71 vom 12.12.2023
Strafverfahren gegen Christian W. u.a. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a.
Die Bundesanwaltschaft hat am 11.12.2023 (siehe heutige Pressemitteilung des GBA Nr. 53) zum Oberlandesgericht München – Staatsschutzsenat – Anklage wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens u.a. gegen insgesamt acht Personen erhoben. Zuständig ist der 9. Strafsenat.
Drei Angeschuldigten (Ruth L., Harald P. und Thomas T.) wird die Gründung einer terroristischen Vereinigung und die anschließende Betätigung als Mitglieder vorgeworfen. Paul G., Tomas M., Frank R., Melanie R. und Christian W. wird die Mitgliedschaft in der Vereinigung vorgeworfen. Allen acht Angeschuldigten wird zudem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Vier Angeschuldigten (Tomas M., Harald P., Thomas T. und Christian W.) wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Ein Angeschuldigter ist zudem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt.
Nunmehr findet das sog. Zwischenverfahren statt. Im Zwischenverfahren wird entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erster Schritt dieses üblicherweise einige Monate beanspruchenden Zwischenverfahrens wird sein, den Angeschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu den Anklagevorwürfen zu äußern. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird beschlossen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist (§ 203 StPO). Dies wird angenommen, wenn die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung die des Freispruchs überwiegt.
Das Ergebnis des Zwischenverfahrens wird Ihnen mittels einer Presseinformation kommuniziert werden. Sollte der Senat das Hauptverfahren eröffnen, würden zeitnah über eine Presseerklärung Termine, Modalitäten eines möglichen Akkreditierungsverfahrens, Arbeitsbedingungen für Journalisten u.a. bekannt gegeben.
Vorsitzende des 9. Strafsenats ist die
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dagmar Illini. Das Verfahren wird
unter dem Aktenzeichen 9 St 7/23 geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht