Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 72 vom 12.12.2023

Landgericht München I Urteil im Strafverfahren gegen David B. wegen des Verdachts der besonders schweren räuberischen Erpressung

Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I unter Vorsitz von Markus Koppenleitner hat am 12.12.2023 nach 6-tägiger Hauptverhandlung den 28-jährigen Angeklagten der besonders schweren räuberischen Erpressung, der versuchten räuberischen Erpressung sowie mehrfacher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen der Strafkammer bedrohte der damals obdachlose Angeklagte am 21.11.2022 in der Mittagszeit in München eine Passantin auf offener Straße mit einem ca. 13 cm langen Messer und forderte sie zur Herausgabe ihrer Handtasche auf. Die Geschädigte kam dieser Aufforderung nach, so dass sich der Angeklagte daraufhin mit der Handtasche und dem darin befindlichen Mobiltelefon der Geschädigten entfernen konnte.

Bereits zuvor hatte der Angeklagte am 30.01.2022 auf offener Straße in München versucht, einen Passanten zur Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen zu nötigen, indem er diesem mit der Faust mehrfach gegen den Kopf schlug. Der Geschädigte konnte sich jedoch wehren, so dass es bei dem Versuch blieb.

Am 05.02.2022 und 19.02.2022 hatte der Angeklagte einen 18-jährigen, körperlich unterlegenen Passanten am Bahnhof Huglfing und einen Taxifahrer, der ihn zuvor transportiert hatte, mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen.

Nachdem der Angeklagte aufgrund der Tat vom 21.11.2022 festgenommen worden war, schlug er am 03.04.2023 und 30.08.2023 in der JVA München in Untersuchungshaft zwei Mitgefangenen ebenfalls mit der Faust ins Gesicht.

Von diesem Sachverhalt hat sich die Strafkammer aufgrund der glaubhaften Angaben der Geschädigten überzeugt. Der Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen pauschal durch eine Erklärung seiner Verteidigerin eingeräumt, zum Teil aber auch erheblich relativiert.

In seiner mündlichen Urteilsbegründung hob der Vorsitzende hervor, dass der Angeklagte durch die Taten auf offener Straße das Sicherheitsgefühl der Geschädigten, aber auch der Bevölkerung im Allgemeinen erheblich verletzt habe. Die Mehrzahl der Opfer leide noch heute – mehr als ein Jahr nach den Taten – unter psychischen Folgen, was strafschärfend berücksichtigt worden sei. Wie die psychiatrische Untersuchung des Angeklagten ergeben habe, habe dieser eine impulsiv-aggressive Persönlichkeit, die jedoch keinen diagnostizierbaren Krankheitswert erreiche. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass gegen den Angeklagten wegen der hohen gesetzlichen Mindeststrafe von 5 Jahren für die besonders schwere räuberische Erpressung auch deshalb eine erhebliche Gesamtfreiheitsstrafe verhängt worden sei, um die Bevölkerung zu schützen. Diese Zeit könne der Angeklagte für seine Resozialisierung, insbesondere im Rahmen einer sozialtherapeutischen Betreuung und zur Absolvierung einer Ausbildung in der Strafhaft nutzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Die Strafkammer hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.


Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Alexander Strafner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München