Pressemitteilung 49 vom 09.08.2024
Landgericht München I: Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung („Letzte Generation“)
Die Generalstaatsanwaltschaft München (ZET) führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB gegen Mitglieder der sog. „Letzten Generation“.
Das Landgericht München I
– 2. Strafkammer – hat am 29.07.2024 über insgesamt fünf sofortige
Beschwerden von Journalisten gegen Beschlüsse des Amtsgerichts entschieden.
Gegenstand dieser sofortigen Beschwerden war die Überprüfung der Rechtmäßigkeit
der durch zwei Beschlüsse des Amtsgerichts München angeordneten
Ermittlungsmaßnahmen zur Überwachung eines Telefonanschlusses, welcher einer
der Beschuldigten als sog. „Pressetelefon“ zugeordnet wurde.
Die sofortigen Beschwerden wurden als unbegründet verworfen. Die Anordnung der Telefonüberwachung wird von der Strafkammer als rechtmäßig eingeordnet, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorgelegen haben.
Die Strafkammer hatte schon zuvor im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschlüsse festgehalten, dass nach Aktenlage der erforderliche Verdacht bestehe, dass die „Letzte Generation“ die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung iSd § 129 StGB erfülle.
Damit lagen die Voraussetzungen für eine sog. Katalogtat vor. Die Tat wiege auch im Einzelfall schwer und die Sachverhaltserforschung wäre auf andere Weise wesentlich erschwert worden. Betroffene Inhaberin des Anschlusses war eine Beschuldigte des Ermittlungsverfahrens.
Die Anordnung sei schließlich auch unter Berücksichtigung der möglichen Betroffenheit von Medienvertretern verhältnismäßig. Die Kammer stellte zunächst darauf ab, dass die Maßnahme sich nicht direkt gegen Medienvertreter gerichtet habe und der Anschluss auch von anderen Personen, insbesondere innerhalb des Presseteams der „Letzten Generation“ und nicht nur von Medienvertretern genutzt worden sei. Da die Darstellung der Aktionen der „Letzten Generation“ in der Öffentlichkeit einen wesentlichen Baustein in deren Strategie darstelle, habe dieser Aspekt bei den Ermittlungen nicht ausgespart werden können.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht