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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 56 vom 13.09.2024

Verhandlungstermin in Sachen Pechstein

Verhandlungstermin des 29. Zivilsenats am 24.10.2024, 13.00 Uhr, Sitzungssaal 28 (EG), Prielmayerstr. 7 (Justizpalast), 80335 München (Az. U 1110/14 Kart).

Gegenstand des Verfahrens: Die Klägerin wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit der Dopingsperre und macht Ansprüche auf Ersatz der ihr erwachsenen Schäden geltend.


Über die gerichtlichen Verfahren wurde umfangreich in den Medien berichtet:

  • LG München I vom 26.02.2014; Az. 37 O 28331/12
  • OLG München vom 15.01.2015, Az. U 1110/14 Kart
  • BGH vom 07.06.2016, Az. KZR 6/15 
  • BVerfG vom 03.06.2022, Az. 1 BvR 2103/16

Das Bundesverfassungsgericht hat unter Aufhebung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2016 die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

Für die Medienvertreter werden von den 40 vorhandenen Sitzplätzen 15 reserviert, wobei jedes Medienunternehmen nur einen Sitzplatz beanspruchen kann. Soweit bis Sitzungsbeginn Plätze für die Zuhörer nicht benötigt werden, werden die Plätze für Pressevertreter freigegeben.

Um das Medieninteresse abschätzen zu können, gibt das Oberlandesgericht München interessierten Medienvertretern die Möglichkeit sich für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung voranzumelden.

Das Oberlandesgericht München wird ein gesondertes Akkreditierungsverfahren anordnen und durchführen, soweit mehr Voranmeldungen eingehen, als Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden die weiteren Informationen zu dessen Durchführung gesondert bekanntgegeben werden.

 

  • Mit der Voranmeldung ist keine Sitzplatzgarantie verbunden; soweit ein gesondertes Akkreditierungsverfahren nicht angeordnet wird, werden die für die Presse reservierten Sitzplätze in der Reihenfolge des Eintreffens vor dem Sitzungssaal vergeben.

  • Frist zur Voranmeldung: 30.09.204 per Mail an presse-zivil@olg-m.bayern.de.

Oberlandesgericht München, Pressestelle


Vgl. auch AKTUELLE PRESSEMELDUNG NR. 67/2024