Pressemitteilung 77 vom 03.12.2024
Strafverfahren gegen Hanna S. wegen des Verdachts des versuchten Mordes u.a.
Der 8. Strafsenat des OLG München (Staatsschutzsenat) hat mit Beschluss vom 27.11.2024 die von der Bundesanwaltschaft erhobene Anklage gegen Hanna S. wegen des Verdachts des versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, im Februar 2023 als Teil einer linksextremistischen Vereinigung in Budapest zwei Angriffe auf drei Personen ausgeführt zu haben, die von der Gruppe als dem rechtsextremen Spektrum zugehörig angesehen wurden. Aus einer größeren Gruppe sei jeweils überfallartig mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen auf die Geschädigten eingeschlagen worden. Hierbei seien die Geschädigten teilweise erheblich verletzt worden. Die Angriffe sollen im Zusammenhang mit dem sog. „Tag der Ehre“, einem Treffen von Rechtsextremen aus ganz Europa erfolgt sein. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 08.10.2024 verwiesen (Der Generalbundesanwalt - Aktuelle Pressemitteilungen - Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben).
Das Gericht hat die besondere Bedeutung des Verfahrens bejaht, so dass die sachliche Zuständigkeit des Staatsschutzsenats gegeben ist (§ 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG). Der Senat hat insoweit ergänzend zu den Ausführungen der Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift – auch darauf abgestellt, dass die angeklagte Tat negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten haben könne. Der Umstand, dass deutsche Mitglieder einer vor allem in Deutschland angesiedelten kriminellen Vereinigung nach Ungarn reisen, um dort gegen aus ihrer Sicht politisch missliebige Menschen Gewalttaten zu verüben, stelle auch das dortige staatliche Gewaltmonopol in Frage. Zudem gehe von der Tat eine Signalwirkung für potentielle Nachahmer im In- und Ausland aus.
Die örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München für die vorgeworfenen Taten, die im Ausland begangen worden sein sollen, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Angeklagte ihren letzten Wohnsitz in Bayern hatte.
Im Eröffnungsbeschluss hat das Gericht zudem darauf hingewiesen, dass statt einer Verurteilung wegen versuchten Mordes auch eine Verurteilung (nur) wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen könnte.
Der Senat unter dem Vorsitz von Dr. Philipp Stoll ordnete zugleich die Haftfortdauer an.
Die Hauptverhandlung beginnt am 19.02.2025. Der Vorsitzende hat zunächst 24 Termine bis zum 25.06.2025 bestimmt. Die einzelnen Tage können der beigefügten Liste entnommen werden.
Der Vorsitzende hat die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens für Medienvertreter angeordnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der beiliegenden Verfügung.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht