Pressemitteilung 9 vom 15.02.2024
Jurakurs für Gerichtsreporter Teil III - Zivilrecht
Nach dem großen Erfolg der beiden strafrechtlichen Veranstaltungen möchten wir unseren Jurakurs für Gerichtsreporter mit einem Lehrgang für Zivilrecht fortsetzen.
In einer knapp vierstündigen Einheit (mit Pause) werden wir häufig wiederkehrende juristische Fragestellungen, die für Ihre Tätigkeit bei der Berichterstattung über Zivilprozesse relevant sind, näher beleuchten. Zugleich sollen Sie selbstverständlich auch die Gelegenheit erhalten, Fragen zu stellen.
Wir laden Sie daher herzlich ein zur Premiere des Kurses:
"Zivilrecht für Gerichtsreporter"
Datum: Freitag, 12.04.2024, 10.00 bis ca. 14.00 Uhr
Ort: Sitzungssaal A 206 in der Nymphenburger Straße 16 in München
Referieren werden die Kolleginnen und Kollegen der Pressestelle für Zivilsachen vom Landgericht München I, darunter Cornelia Kallert und Dr. Anne Fricke sowie vom Oberlandesgericht München Dr. Alexander Strafner, der nicht nur mein Vertreter, sondern zugleich auch Mitglied eines Zivilsenats ist.
Während einer Mittagspause wird es – wie gewohnt – einen kleinen Imbiss geben.
Folgende Themen werden wir vorbereiten, freuen uns aber natürlich auch über Vorschläge von Ihnen:
- Zivilprozessuale Grundsätze, insbesondere: Amtsermittlungsgrundsatz im Strafprozess vs. Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess
- Zivilgerichtliche Zuständigkeiten – Abgrenzung zwischen Amtsgericht und Landgericht
- Unterschied zwischen einem Angeklagten im Strafrecht und einem Beklagten im Zivilrecht
Folgende, häufig wiederkehrende Fragen wollen wir beantworten:
- Müssen Kläger und Beklagter im Zivilprozess zur mündlichen Verhandlung persönlich erscheinen?
- Was ist ein Versäumnisurteil und wie funktioniert das?
- Warum steht im Zivilurteil meistens etwas über vorläufige Vollstreckbarkeit und was bedeutet das genau?
Über Ihre Zusage freuen wir uns schon jetzt. Gerne heißen wir auch Volontärinnen und Praktikanten aus Ihren Redaktionen willkommen.
Zur besseren Vorbereitung dürfen wir Sie bitten, sich bis zum 15.03.2024 per E-Mail (pressestelle@olg-m.bayern.de) anzumelden.
Mit besten Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht