Pressemitteilung 14 vom 27.02.2025
Landgericht München I: Sicherungsverfahren gegen Marina T. (49 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten Totschlags
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts München I (Schwurgericht) hat heute die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Feststellungen des Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann hatte die Beschuldigte im September 2023 den Entschluss gefasst, ihre beiden minderjährigen Kinder zu töten. Hierzu fuhr sie mit ihrem PKW, in dem sich die beiden Kinder befanden, mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h auf der Lanzenhaarer Straße in Oberhaching ungebremst gegen einen Baum. Die Kinder wurden durch den Aufprall schwer verletzt, überlebten aber. Die Beschuldigte griff danach zu einem Messer und verletzte ihre Kinder am Hals, bevor sie auch sich selbst eine Schnittwunde zufügte. Als ein Passant den Kindern zur Hilfe eilte, führte die Beschuldigte Schnitt- und Stichbewegungen auch in die Richtung des Mannes aus. Dieser konnte sie aber fixieren und sie so von weiteren Angriffen auf sich und die Kinder abhalten.
Die Beschuldigte leidet und litt zum Tatzeitpunkt unter einer depressiven Störung mit psychotischen Symptomen, die dazu führte, dass sie nicht in der Lage war, das Unrecht ihrer Tat einzusehen.
In rechtlicher Hinsicht ordnete die Kammer die Taten als versuchten Totschlag in insgesamt fünf Fällen und als gefährliche Körperverletzung in vier Fällen sowie als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ein.
Die Kammer ordnete die Unterbringung der Beschuldigten in der Psychiatrie an, weil sie bei Begehung der Taten schuldunfähig war und von ihr die erhebliche Gefahr weiterer schwer wiegender Straftaten ausgeht. Eine Aussetzung dieser Unterbringung zur Bewährung – wie von der Verteidigung beantragt – kam im Ergebnis nicht in Betracht, da die im Raum stehenden Einrichtungen, die die Beschuldigte hätten aufnehmen können, keine ausreichende Überwachung der Beschuldigten gewährleisten konnten.
Der Beschuldigten wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wurde eingezogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren angeordnet.
Die Kammer ordnete zuletzt die Fortdauer der vorläufigen Unterbringung an.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht