Pressemitteilung 15 vom 28.02.2025
Landgericht München I: Strafverfahren gegen Dr. Markus B. u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
Mit Beschluss vom 27.02.2025 hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts München I eine Beschränkung des sehr umfangreichen Prozessstoffs vorgenommen und von der weiteren Verfolgung einer ganzen Reihe von Taten abgesehen.
Dem Beschluss ging eine Anregung der Kammer und eine Zustimmung bzw. Antragstellung der Staatsanwaltschaft München I voraus.
Die Strafprozessordnung sieht mit den Vorschriften der §§ 154 Abs. 2, 154a Abs. 2 StPO ausdrücklich eine derartige Beschränkung vor, wenn die jeweils zu erwartende Strafe neben der Strafe, die bei vorläufiger Bewertung der Aktenlage hinsichtlich der weiteren Tatvorwürfe Verfahren zu erwarten ist, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
Bei den verbleibenden Untreue- und Betrugstaten sei weiterhin von einem voraussichtlich äußerst hohen Gesamtschaden auszugehen. Die jeweiligen Einzelstrafen für diese Taten könnten im Höchstmaß bis zu 10 Jahren betragen, wobei sämtliche Einzelstrafen ohnehin nur auf eine maximale Gesamtstrafe von 15 Jahren zurückgeführt werden könnten. Angesichts der Anzahl und des Unrechtsgehalts der verbleibenden Taten falle die Einstellung im angeordneten Umfang nicht beträchtlich ins Gewicht. Der Einfluss der betroffenen Vorwürfe auf eine im Falle einer Verurteilung zu erwartende Gesamtstrafe stehe in keinem Verhältnis zu dem insoweit höheren Zeit-, Kosten- und Arbeitskräfteaufwand.
Die Einstellung betrifft folgende Taten:1. Tatvorwurf der unrichtigen Darstellung betreffend den Konzernjahresabschluss der Wirecard AG für das Jahr 2015 bzw. Beihilfe hierzu (Ziffer II. 1 der Anklageschrift)
2. Tatvorwurf der Untreue durch Gewährung einer Bürgschaft der Wirecard AG für ein Darlehen der Wirecard Bank AG an die Firma OCAP Management Pte. Ltd. im Dezember 2017
3. Tatvorwurf der Untreue durch Gewährung einer
Bürgschaft der Wirecard AG für die Verlängerung eines Darlehens der Wirecard
Bank AG an die Firma OCAP Management Pte. Ltd. im April 2019
4. Tatvorwurf der Untreue durch Zustimmung zur
Gewährung von Darlehen der Wirecard Asia Holding Pte. Ltd. an die Firma OCAP
Management Pte. Ltd. im September 2018 bzw. Beihilfe hierzu
5. Tatvorwürfe des Betrugs durch Verlängerung und Erhöhung eines Konsortialkredits (Revolving Credit Facility) unter Führung der C. AG an die Wirecard AG am 21.03.2016 (725 Millionen Euro) und am 15.02.2017 (1 Milliarde Euro)
6. Tatvorwurf des Betrugs durch Ausgabe der
Anleihe ISIN DE000A2YNQ58 durch die Wirecard AG (500 Millionen Euro)
7. Tatvorwurf der Marktmanipulation durch Veröffentlichung von Geschäftsberichten, unterjährigen Ergebnissen und Prognosen für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019 in 26 Fällen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am
Oberlandesgericht