Pressemitteilung 19 vom 12.03.2025
Landgericht München I: Sicherungsverfahren gegen Kayum H. (34 Jahre) wegen des Verdachts der Körperverletzung u.a.
Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat heute nach einer fünftägigen Hauptverhandlung die Unterbringung des 34jährigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Feststellungen der Kammer hat der Beschuldigte gegenüber insgesamt vier geschädigten Frauen im Zeitraum von April 2022 bis Februar 2024 diverse Straftaten begangen. Zwei Frauen, die er zufällig traf, spuckte er ins Gesicht, wodurch sie Übelkeit und Brechreiz erlitten. Vor einer weiteren Geschädigten habe der Beschuldigte auf offener Straße an seinem entblößten Glied manipuliert; dieselbe Geschädigte habe er zehn Tage später angespuckt. Einer weiteren Geschädigten fasste er mit einem kräftigen Griff ans Gesäß und schlug ihr anschließend auf offener Straße völlig unvermittelt ins Gesicht, wobei er sie kratzte und ihr mit seinen Fingern in den Mund langte.
Das Gericht wertete diese Taten als exhibitionistische Handlungen, tätliche Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung und sexuellen Übergriff.
Die Kammer stütze seine Überzeugung insbesondere auf die Angaben der Geschädigten sowie unbeteiligte Zeugen, die diese Angaben bestätigt hatten.
Der Beschuldigte leidet an einer schweren psychiatrischen Erkrankung, einer Schizophrenie. Diese Krankheit sei so schwerwiegend, dass die Persönlichkeit des Beschuldigten – so der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner – schon fast zerfallen sei. Die Kammer gehe – sachverständig beraten – davon aus, dass bei dem Beschuldigten weiterhin die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Straftaten bestehe. Der Vorsitzende hob hervor, dass die Geschädigten der Straftaten durch die Taten massiv beeinträchtigt seien. Der Beschuldigte verfüge über keine Krankheitseinsicht. Der obdachlose Beschuldigte verfüge über keine Ausbildung und auch keinen Beruf und habe völlig haltlos gelebt. Erst unter massiver Zwangsmedikation habe sich sein Zustand leicht verbessert.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ist grundsätzlich unbefristet.
Das Gericht ordnete die Fortdauer der vorläufigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft München I können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht