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Oberlandesgericht München

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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit VertrauenOberlandesgericht MünchenJustiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit VertrauenOberlandesgericht München

Pressemitteilung 22 vom 24.03.2025

Landgericht München II Sicherungsverfahren gegen Roger S. (26 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten Totschlags

Die 1. Strafkammer des Landgerichts München II hat mit Urteil vom 24.03.2025 die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Nach den Feststellungen der Kammer griff der Beschuldigte seinen Vater während einer Konfliktsituation in dessen Wohnung in Geretsried mit einem Messer an und fügte ihm drei Stichverletzungen zu. In der Folge eines tiefgehenden Stiches in den rechten Oberbauch bestand für den Geschädigten konkrete Lebensgefahr.  Bereits am Vortag war es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen Vater und Sohn gekommen. Am frühen Morgen des Tattags erschien der Beschuldigte dann nach einem nächtlichen Discobesuch erneut an der Wohnungstür des Geschädigten. Nachdem dieser die Tür einen Spalt geöffnet hatte, drang der Beschuldigte gewaltsam ein und folgte dem flüchtenden Vater, der sich im eigenen Schlafzimmer einschloss und von innen zusätzlich gegen die Tür stemmte. Dem Beschuldigten gelang es jedoch, ein Loch aus der Tür zu treten. Durch dieses Loch hindurch stach der Angeklagte mit einem anschließend aus der Küche herbeigeholten Messer in den Bauch. Dem Sohn gelang es nunmehr ins Schlafzimmer einzudringen, er versetzte dem Geschädigten mindestens zwei weitere Stiche. Er erkannte die lebensgefährlichen Verletzungen seines erheblich blutenden Vaters. Er entfernte sich daraufhin durch einen Sprung vom Balkon, ohne rettende Maßnahmen zu ergreifen.

Der Geschädigte wurde notoperiert und zeitnah intensivmedizinisch versorgt, leidet aber in Folge des Angriffs unter Schmerzen und infolge Durchtrennung eines Nervs im rechten Unterarm durch einen der Stiche unter einer dauerhaften erheblichen Funktionseinschränkung der rechten Hand.

Der Beschuldigte leidet bereits seit dem 17. Lebensjahr an einer paranoiden Schizophrenie und war aufgrund dieser wiederholt in ambulanter und teils auch stationärer Behandlung. Zur Überzeugung der Strafkammer war die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt entweder aufgehoben oder zumindest erheblich vermindert (akuter psychotischer Schub des Beschuldigten).

Der mit wahnhaftem Erleben verbundene krankhafte Zustand, welcher zu dem Delikt geführt hatte, sei eindeutig auf die schizophrene Erkrankung des Beschuldigten zurückzuführen, so der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Sowohl der verletzte Vater als auch der Beschuldigte, der sich beim anschließenden Sprung vom Balkon aus 5 Meter Höhe ebenfalls nicht unerheblich verletzt hatte, hätten letztlich nur aufgrund glücklicher Umstände überlebt. Ohne entsprechende Behandlung bestehe die Gefahr, dass er in Zukunft erneut ähnliche Straftaten begehen könne.

Die Unterbringung in der Psychiatrie ist grundsätzlich unbefristet.

Das Urteil ist rechtskräftig. Beschuldigter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht