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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 23 vom 01.04.2025

Strafverfahren gegen Twana H.S. und Asia R.A. wegen des Verdachts des Völkermordes u.a.

Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 28.02.2025 das Hauptverfahren gegen die beiden Angeklagten eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwalts unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 09.12.2024 Anklage erhoben (vgl. dazu auch https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pressemitteilung-vom-30-12-2024-2.html?nn=2031572); sie wirft den Angeklagten vor, der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angehört zu haben und dabei im Irak und in Syrien die Straftaten des Völkermordes, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen durch die Versklavung und die Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen begangen zu haben.

Der Vorsitzende des 8. Strafsenats Dr. Philipp Stoll hat für die Durchführung der Hauptverhandlung insgesamt 44 Verhandlungstermine vom 19.05.2025 bis 08.01.2026 anberaumt. Die einzelnen Termine können Sie der beigefügten Liste entnehmen.

Mit Verfügung vom 31.03.2025 hat der Vorsitzende zudem die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens für interessierte Medienvertreter angeordnet. Das Akkreditierungsverfahren wird vom 07.04.2025 bis 10.04.2025 durchgeführt. Die Einzelheiten können Sie der beiliegenden Verfügung entnehmen.


Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht