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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 5 vom 21.01.2025

Landgericht München I Strafverfahren gegen Maximilian H. (28 Jahre) wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten u.a.

Das Landgericht München I – 18. Strafkammer als Berufungskammer – hat heute ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt, mit dem der Angeklagte wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten und eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt wurde.

Wie schon das Amtsgerichts zeigte sich die Kammer unter dem Vorsitz von Stephan Necknig davon überzeugt, dass der Angeklagte an einer – untersagten – Demonstration mit dem Thema „Solidarität mit dem palästinensischen Volk“ am 13.10.2023 in München teilgenommen hatte und im Rahmen eines Fernsehinterviews in Bezug auf den  Terror-Anschlag der Hamas auf Israel vom 07.10.2023 geäußert hatte „Für die Tat alleine habe ich kein Verständnis, aber für die Jahre davor, was passiert ist, wenn ich dann diese Tat anschaue, dann sage, das ist viel zu wenig“. Zudem sei der Angeklagte bei der Demonstration zeitweise vermummt gewesen.

Oberstaatsanwalt Andreas Franck – der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz – warf dem Angeklagten vor, dass seine Äußerung nur sechs Tage nach dem Anschlag ein Schlag ins Gesicht der jüdischen Opfer gewesen sei. Er habe kein Verständnis dafür, dass Menschen ihre Versammlungsfreiheit dazu nutzen wollten, den Konflikt im Nahen Osten in Deutschland austragen zu wollen.

Das Gericht stützte seine Überzeugung insbesondere auf die Auswertung von Videoaufzeichnungen von der Demonstration. Auf diesen war die Vermummung zu sehen und die inkriminierte Äußerung zu hören.

Mit der Äußerung gegenüber dem TV-Journalisten habe der Angeklagte die Verbrechen der Hamas vom 07.10.2024 gebilligt. Er könne sich – anders als die Verteidigerinnen des Angeklagten – keinen Kontext vorstellen, in dem die Äußerung ihren erschreckenden Sinngehalt verliere. Die Äußerung sei ungeheuerlich und sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Die Strafzumessung des Amtsgerichts sei fehlerfrei gewesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft München steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

 

Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht