Pressemitteilung 6 vom 22.01.2025
Landgericht München I Strafverfahren gegen Andris R. (21 Jahre) wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Die 19. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat heute den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit neuen psychoaktiven Stoffen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahre 9 Monaten verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner zog eingangs einen Vergleich zu der Fernsehserie „How to Sell Drugs Online (Fast)“ und sah den Unterschied zu der Serie primär im Alter des Angeklagten.
Der Angeklagte hat nach den Feststellungen der Kammer aus dem von ihm in der Wohnung seiner Mutter bewohnten Zimmer einen Handel mit diversen Betäubungsmitteln betrieben. Bei ihm konnten, wie der Vorsitzende es formulierte, „extrem große Mengen“ Drogen festgestellt werden, darunter 8,45 kg Ecstasy, 1 kg Ketamin und 3.400 LSD-Trips. Diese Drogen hielt er vorrätig, um sie zu verkaufen.
Der Tatnachweis konnte aufgrund der von der Polizei sichergestellten Betäubungsmittel, der Auswertung des Mobiltelefons des Angeklagten sowie dem Geständnis des Angeklagten geführt werden.
Die Taten des Angeklagten seien beeindruckend und bestürzend sogleich und zeugten einerseits von Naivität, andererseits von massiver krimineller Energie. Koppenleitner hielt dem Angeklagten vor, dass die Taten nicht etwa im Drogenrausch begangen worden seien und daher damit auch nicht erklärt werden könnten. Positiv hob er allerdings hervor, dass der Angeklagte den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt und sich einsichtig gezeigt habe.
Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an, um ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht