Pressemitteilung 9 vom 11.02.2025
Landgericht München I Strafverfahren gegen Alfons S. wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs u.a.
Die 12. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) hat mit Beschluss vom 05.02.2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Angeklagten Alfons S. wegen Subventionsbetrugs u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte am 14.10.2024 Anklage gegen den 75jährigen erhoben (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I Pressemitteilung 05/2024 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz).
Vor der Eröffnungsentscheidung war das Verfahren im Hinblick auf den von der Staatsanwaltschaft zunächst noch erhobenen Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt im Hinblick auf eine zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 der Strafprozessordnung eingestellt worden.
Der Vorsitzende Richter Uwe Habereder hat zugleich vier Hauptverhandlungstermine anberaumt: 24.06.2025, 01.07.2025, 02.07.2025, 14.07.2025.
Für Medienvertreter wird voraussichtlich ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt werden. Nähere Informationen hierzu folgen demnächst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht