Pressemitteilung vom 21. Januar 2019 Nr. 1/2019
Jahresempfang von Rechtsanwaltschaft und Justiz im Nürnberger Justizgebäude
Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt begrüßte am 21. Januar 2019 beim gemeinsamen Jahresempfang von Rechtsanwaltschaft und Justiz im Schwurgerichtssaal des Nürnberger Justizpalastes 250 Gäste. In seinem Festvortrag setzte sich der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, mit dem Verhältnis zwischen Justiz und Politik auseinander.
Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt begrüßte auch im Namen des Präsidenten des Oberlandesgerichts, Dr. Thomas Dickert, und des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, Hans Link, die anwesenden Gäste. Der Generalstaatsanwalt äußerte: „Wir freuen uns überaus und bedanken uns, dass Sie alle unmittelbar nach der staden Zeit zu uns gekommen sind. Dieses Zeichen Ihrer Verbundenheit mit unserer Justiz ist ebenso ein Zeichen der gegenseitigen persönlichen Wertschätzung wie es ein Zeichen Ihrer Wertschätzung unseres Rechtsstaates ist. Umso mehr unser Dank für Ihr heutiges Kommen.“ Im Anschluss begrüßte der Generalstaatsanwalt zahlreiche Ehrengäste namentlich.
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Thomas Dickert setzte sich in seinem Festvortrag zentral mit der Frage auseinander, ob in Deutschland eine große Strukturreform der Justiz notwendig sei, und beleuchtete in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis der drei Gewalten zueinander. Er stellte fest, dass im Freistaat Bayern die Justiz von der Politik wahrgenommen, ernstgenommen und wertgeschätzt werde. Dafür spreche u.a. die Tatsache, dass für die Justiz in Bayern in der letzten Legislaturperiode rund 2.000 neue Stellen geschaffen worden seien. Insgesamt zog Herr Dr. Dickert folgendes Fazit: „Wir brauchen keine große Justizreform! Das Verhältnis der Gewalten zueinander bedarf in unserem Land keiner Neujustierung!“
Der Präsident äußerte sich anschließend auch zu rechtspolitischen Fragen und beklagte die Praxisferne mancher Regelungen: „Was mich an der Rechtspolitik im weiteren Sinn mitunter auch stört, ist die oft geradezu reflexhafte, zumeist aber nur punktuelle Forderung nach schärferen oder restriktiveren Gesetzen aus Anlass von Einzelvorfällen, über die in den Medien intensiv berichtet wird. Dies erweckt in der Öffentlichkeit den Eindruck, unsere Rechtsordnung sei ein Flickenteppich und a priori ungeeignet, neu auftauchende Probleme in den Griff zu bekommen.“
Aus seiner Sicht sei es viel wichtiger, das in die Jahre gekommene Verfahrensrecht systematisch weiterzuentwickeln. Es sei dringend erforderlich, die in der gesamten Gesellschaft stattfindende digitale Transformation in der Rechtsordnung nachzuvollziehen.
Im letzten Teil seiner Festrede ging Herr Dr. Dickert auf die Art des Umgangs und die Kommunikation zwischen Politik und Justiz ein. Die Justiz sei in jüngerer Zeit teilweise massiv kritisiert worden. Den gewählten Volksvertretern stehe es selbstverständlich zu, Justizhandeln öffentlich zu kritisieren. Es gebe allerdings Grenzen. Hierzu führt der Präsident aus: „Eine Grenze ist dort zu ziehen, wo Urteilsschelte oder gar kampagnenhafte Kritik an der Dritten Gewalt zum Vertrauensverlust der Öffentlichkeit gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften anstachelt. Solche Äußerungen kontaminieren das Vertrauen in die Arbeit der Justiz und führen letztlich zur Erosion des Rechtsstaates.“
In Sachen Kommunikation nahm Herr Dr. Dickert auch die Justiz selbst in die Pflicht, u. a. forderte er eine „verständliche, klare Sprache, die auch für Nichtjuristen nachvollziehbar macht, worum es geht.“ Die Justiz müsse sich für die Bürgerinnen und Bürger öffnen und diesen - beispielsweise durch Online-Portale - einen niederschwelligen und bequemen Zugang zum Recht ermöglichen.
Der Präsident schloss mit dem Wunsch: „Ich wünsche dem Rechtsstaat, dass er stabil, anerkannt und akzeptiert bleibt. Und ich wünsche der Bayerischen Justiz, dass sie weiterhin diejenigen Ressourcen erhält, die für ihren Dienst am Rechtsstaat erforderlich sind.“
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher