Pressemitteilung vom 1. März 2019 Nr. 10/2019
Amtsgericht Nürnberg: Zahl der Reisevertragsstreitigkeiten deutlich gestiegen
Im Vergleich zum Jahr 2017 haben sich die Zahlen der Reisevertragsstreitigkeiten am Amtsgericht Nürnberg mehr als verdoppelt. Waren im Jahr 2017 noch 659 Neueingänge zu verzeichnen, so hatte sich das Amtsgericht Nürnberg im Jahr 2018 mit insgesamt 1.420 neuen Reisevertragsstreitigkeiten zu befassen. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der letzten neun Jahre auf:
Hintergrund der stark gestiegenen Zahlen könnte vor allem die Tatsache sein, dass viele Passagiere ihre Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung mittlerweile über Internetportale abwickeln. Die EU-Fluggastrechteverordnung trat bereits am 17. Februar 2005 in Kraft. Wie die oben abgebildeten Zahlen zeigen, führte dies zunächst nicht zu einem signifikanten Anstieg der Reisevertragsstreitigkeiten. Aufgrund der oft sehr niedrigen Streitwerte und des vorhandenen Kostenrisikos sahen viele Passagiere wohl davon ab, ihre Ansprüche bei Gericht geltend zu machen. Dies könnte sich u.a. durch Internetportale zur Durchsetzung von Fluggastrechten, bei denen der Passagier entweder im Erfolgsfall eine Provision zahlt oder der Portalbetreiber dem Passagier die Forderung zu einem geringeren Wert als die Forderung abkauft, geändert haben.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher