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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 15. März 2019 Nr. 12/2019

Oberlandesgericht Nürnberg: Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen die Nichtzulassung der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs ist eingegangen

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat die Eröffnung eines zweiten Hauptverfahrens gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, wegen Spenden des Immobilienzentrums Regensburg (IZ) an den SPD-Ortsverein Stadtsüden, abgelehnt. Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft Regensburg sofor-tige Beschwerde zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt, welche nunmehr eingegangen ist. Zuständig ist der 2. Strafsenat.


Zur Entscheidung des Landgerichts Regensburg wird auf die Pressemitteilung 2/2019 der dortigen Pressestelle vom 11. März 2019 Bezug genommen. Im Hinblick auf die eingelegte Beschwerde wird verwiesen auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 13. März 2019.


Die Verteidiger haben derzeit Gelegenheit, zu der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg Stellung zu nehmen. Die Frist zur Äußerung läuft noch bis 25. März 2019. Nach Eingang der Stellungnahme bzw. nach Fristablauf wird der Senat über die sofortige Beschwerde beraten. Wann eine Entscheidung des Senats ergehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Sobald das Oberlandesgericht über die sofortige Beschwerde entschieden hat und die Entscheidung den Beteiligten bekannt gemacht worden ist, wird die Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg mit einer weiteren Pressemitteilung die Medien informieren.



Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher