Pressemitteilung vom 29. Januar 2019 Nr. 2/2019
Steinwürfe von Autobahnbrücke: Prozessbeginn am 4. Februar 2019
Mit Beschluss vom 23. November 2018 hat die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Hauptverfahren gegen die beiden Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 14. September 2018 unter anderem versuchten Mord in mehreren Fällen vor.
Zum näheren Inhalt der Anklageschrift wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 4. Oktober 2018 Bezug genommen.
Die Hauptverhandlung beginnt am Montag, 4. Februar 2019 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 619.
Weitere Termine finden an folgenden Tagen statt:
Mittwoch, 6. Februar 2019
Donnerstag, 7. Februar 2019
Montag, 11. Februar 2019
jeweils 09:00 Uhr, Sitzungssaal 619
Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen bzw. weitere hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen – auch kurzfristig - möglich. Fernseh- und Rundfunkteams werden gebeten, sich bei der Pressestelle jeweils bis 17 Uhr des Vortages unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Für Medienvertreter werden zum Prozessauftakt Sitzplätze in der ersten Reihe reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht spätestens 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung, mithin bis 8:45 Uhr, belegt sind.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher