Pressemitteilung vom 9. August 2019 Nr. 27/2019
Messerattacken in St. Johannis - Prozessbeginn am 19. September 2019
Messerattacken in St. Johannis: Prozessbeginn am 19. September 2019
Mit Beschluss vom 18. Juli 2019 hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 16. Mai 2019 unter anderem versuchten Mord in drei Fällen vor.
Zum näheren Inhalt der Anklageschrift wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 28. Mai 2019 Bezug genommen.
Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, 19. September 2019 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 600.
Weitere Termine finden an folgenden Tagen statt:
Freitag, 20. September 2019
Dienstag, 24. September 2019
Mittwoch, 2. Oktober 2019
Freitag, 4. Oktober 2019
Donnerstag, 10. Oktober 2019
Dienstag, 15. Oktober 2019
jeweils 09:00 Uhr, Sitzungssaal 600
Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen bzw. weitere hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen - auch kurzfristig - möglich. Fernseh- und Rundfunkteams werden gebeten, sich bei der Pressestelle jeweils bis 17:00 Uhr des Vortages unter akkreditierung@olg-n.bayern.de anzumelden. Für Medienvertreter werden zum Prozessauftakt Sitzplätze in der ersten Reihe reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht spätestens 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung, mithin bis 8:45 Uhr, belegt sind.
Gert Burmeier
Vorsitzender Richter am Landgericht
stellv. Justizpressesprecher