Pressemitteilung vom 30. Oktober 2019 Nr. 34/2019
Tod zweier Jugendlicher am S-Bahnhof Nürnberg Frankenstadion - Prozessbeginn am 14. November 2019
Tod zweier Jugendlicher am S-Bahnhof Nürnberg Frankenstadion: Prozessbeginn am 14. November 2019
Mit Beschluss vom 30. September 2019 hat die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Hauptverfahren gegen die beiden Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 21. Juni 2019 unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Zum näheren Inhalt der Anklageschrift wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 23. Juli 2019 Bezug genommen.
Die nicht öffentliche Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, 14. November 2019 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 619.
Die Hauptverhandlung ist aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 48 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz insgesamt nicht öffentlich. Um die Medien über den Verlauf der Hauptverhandlung zu unterrichten und damit dem Interesse der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, hat die Kammer die Anwesenheit des Justizpressesprechers in der Hauptverhandlung zugelassen. Am ersten Tag der Hauptverhandlung ist kurz vor Aufruf der Sache eine Foto- und Filmaufnahme der Kammer gestattet.
Die Medienvertreter werden gebeten, sich unter akkreditierung@olg-n.bayern.de unter Vorlage eines Presseausweises oder einer Bestätigung der Redaktion anzumelden.
Die Pressestelle wird dann einen Verteiler einrichten und sowohl über diesen als auch durch den Pressesprecher persönlich nach vorheriger Terminabsprache über den Gang der Hauptverhandlung informieren. Selbstverständlich können auch Interviewtermine vereinbart werden.
Weitere Termine finden an folgenden Tagen statt:
Freitag, 15. November 2019
Montag, 18. November 2019
Mittwoch, 20. November 2019
jeweils 09:00 Uhr, Sitzungssaal 619
Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen bzw. weitere hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen – auch kurzfristig – möglich.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher