Pressemitteilung vom 25. Februar 2019 Nr. 7/2019
Schmuggel von Solarmodulen: Prozessbeginn wurde auf 26. März 2019 verschoben
Die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat den Beginn des Hauptverfahrens gegen die sechs Angeklagten, die sich unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels in mehreren Fällen vor Gericht verantworten müssen, auf den 26. März 2019 verschoben, da zum ursprünglich geplanten Termin einige Verteidiger verhindert waren.
Die Hauptverhandlung beginnt nun am Dienstag, 26. März 2019 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 619.
Die bisher geplanten Fortsetzungstermine werden – bis auf den Donnerstag, 23. Mai 2019 – weiterhin beibehalten.
Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine entfallen bzw. weitere hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen – auch kurzfristig - möglich. Fernseh- und Rundfunkteams werden gebeten, sich bei der Pressestelle jeweils bis 17 Uhr des Vortages unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Für Medienvertreter werden zum Prozessauftakt 6 Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht spätestens 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung, mithin bis 8:45 Uhr, belegt sind.
Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher