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Oberlandesgericht Nürnberg

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Pressemitteilung vom 22. April 2020 Nr. 11/2020

Mordfall Schnaittach: Neue Hauptverhandlung gegen Stephanie P. beginnt am 13. Juli 2020

Mit Verfügung vom 8. April 2020 hat der Vorsitzende der 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth den Beginn der erneut durchzuführenden Hauptverhandlung gegen Stephanie P. auf 13. Juli 2020 bestimmt.


Stephanie P. war am 11. April 2019 durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Anstiftung zum zweifachen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf ihre gegen das Urteil eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth lediglich im Strafausspruch auf und verwies die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurück. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs hätte auf einen möglichen Strafmilderungsgrund eingegangen werden müssen. Es geht bei dieser neuen Hauptverhandlung daher ausschließlich um den Strafausspruch. Der Schuldspruch ist hingegen bestandskräftig.


Der Ehemann der Angeklagten, Ingo P., war vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Revision hatte keinen Erfolg, sodass das Urteil gegen ihn rechtskräftig ist.

Die nunmehr zuständige 19. Strafkammer wird an folgenden Tagen verhandeln:

Montag, 13. Juli 2020, 09:00 Uhr
Dienstag, 14. Juli 2020, 09:00 Uhr
Mittwoch, 22. Juli 2020, 09:00 Uhr
Montag, 27. Juli 2020, 09:00 Uhr

Die Verhandlungen finden jeweils im Strafjustizzentrum im Sitzungssaal E.006 statt.

Zeitnah vor Beginn der Hauptverhandlung wird die Justizpressestelle in einer gesonderten Pressemitteilung Details bekannt geben, welche die Abwicklung der Medienarbeit betreffen.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher