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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 7. Mai 2020 Nr. 12/2020

Nürnberger Justizbehörden: Justizbetrieb unter strengen Schutzmaßnahmen. Maskenpflicht gilt ab 11. Mai 2020

Um die Justizgewährungspflicht auch in Corona-Zeiten möglichst effektiv zu erfüllen und dabei einen bestmöglichen Schutz für Beteiligte, Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten, sind im Nürnberger Justizgebäude strenge Maßnahmen ergriffen worden. Der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, betont: „Wir nehmen die Pflicht, sowohl eine funktionierende Justiz zu gewährleisten als auch alle Personen im Gebäude bestmöglich zu schützen, sehr ernst. Das ist keine leichte Aufgabe. Mit den getroffenen Maßnahmen setzen wir die gemeinsam mit den Präsidenten der anderen Oberlandesgerichte, den Generalstaatsanwälten und dem Ministerium erarbeiteten Schutzmaßnahmen um.“


Die folgenden -teilweise schon länger geltenden und jetzt noch einmal verstärkten- Maßnahmen sollen den Schutz vor Infektionen gewährleisten, aber auch dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen:


1. Im Eingangsbereich des Gebäudes wird Besuchern und Beteiligten (z. B. Anwälten, Parteien, Zeugen und Sachverständigen) mit einem kontaktlosen Gerät Fieber gemessen. Wer Fieber hat, darf das Gebäude nicht betreten; bei Beteiligten wird dazu die Entscheidung des zuständigen Richters eingeholt.


2. Bei Betreten des Gebäudes und in den öffentlich zugänglichen Bereichen (Flure, Lichthöfe, Toiletten usw.) haben alle Personen, die sich im Gebäude auf-halten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, welche mitgebracht werden muss. Besucher und Verfahrensbeteiligte müssen auch beim Betreten von Dienstzimmern und Sitzungssälen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dienstzimmer können grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden. Die Mitarbeiter werden dann ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.


3. Ferner müssen Besucher und Beteiligte einen Selbstauskunft ausfüllen, um evtl. auch aufgrund dieser Angaben erkennbar kranke Personen zurückweisen zu können.


4. Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich an den aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren.


5. Im Gebäude ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


6. Der Aufzug sollte möglichst immer nur von einer Person benutzt werden und ist vor-rangig Personen vorbehalten, die auf diesen zwingend angewiesen sind.


7. Hinweisschilder weisen auf die einzuhaltenden Regeln hin.


8. In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden Richter in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Auch die Anordnung, eine Maske abzunehmen liegt in der Entscheidungskompetenz der Richter.


9. Zum Schutz der Beteiligten wurden in den Sitzungssälen teilweise Trennscheiben angebracht, ferner wurden die Tische so vergrößert, dass auch hier der Mindestabstand gewährleistet ist. Auch die Dienstzimmer wurden teilweise umgestaltet, um die Mitarbeiter zu schützen.


10. Im Sitzungssaal werden von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen, um den Mindestabstand einzuhalten. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.


11. Für die Augenscheinnahme von Dokumenten werden soweit möglich Dokumentenkameras verwendet.


12. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich, per Mail oder telefonisch vorzutragen.


Die Nürnberger Justiz hat in den vergangenen Wochen in jedem Fall ihre Kernaufgaben erledigt. Der Präsident des Oberlandesgerichts, Dr. Thomas Dickert, ist vom Verhalten aller in den vergangenen Wochen sehr angetan: „Die Einsatzbereitschaft aller Justizangehörigen sowie die gezeigte Flexibilität in dieser schwierigen Zeit haben mich nachhaltig beeindruckt. Ebenso möchte ich das äußerst vernünftige Verhalten aller Beteiligten und Besucher sowie die gute Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer hervorheben.“


Welche Verhandlungen wann und unter welchen Bedingungen stattfinden, entscheiden die Richter im Rahmen ihrer Unabhängigkeit ebenso wie die Frage der Priorisierung. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Generalstaatsanwaltschaft bearbeiten im Rahmen der getroffenen Schutzmaßnahmen die anstehenden Verfahren, wobei eilbedürftige Verfahren bevorzugt behandelt werden. Die Justizpressestelle sowie die Pressestellen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und der Generalstaatsanwaltschaft sind uneingeschränkt erreichbar. Ich stehe Ihnen auch gerne für Anfragen und Interviews zur Verfügung.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher